Freie Wählergemeinschaft Grafschaft scheitert kläglich vor Gericht: CDU-Grafschaft übt scharfe Kritik am sturen Festhalten der FWG am Rechtsweg
Mit großer Genugtuung hat die CDU-Grafschaft das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz zum Kommunalverfassungsstreit der FWG-Fraktion gegen den Rat der Gemeinde Grafschaft aufgenommen. „Unsere Rechtsauffassung als CDU und der Mehrheit des Gemeinderates Grafschaft wurde bestätigt. Bei Übertritt eines Ratsmitglieds in eine andere Fraktion nimmt der Mandatsträger nicht nur seinen Sitz im Gemeinderat, sondern auch seine Sitze in den Ausschüssen, in die er gewählt wurde, mit,“ so der Grafschafter CDU-Vorsitzende Michael Schneider und der Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion, Klaus Huse. Das habe man in all den Jahrzehnten, in denen es immer wieder Fraktionswechsel in alle Richtungen gegeben habe, gemeinsam akzeptiert. „Es war Konsens unter Demokraten, solche Entscheidungen gewählter Ratsmitglieder allseits zu akzeptieren.“
„Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“, so Michael Schneider weiter. „Wenn die Freie Wählergemeinschaft die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zu Rate gezogen hätte, wäre dieses unsägliche Klageverfahren nicht nötig gewesen. Wie es auch die Gemeindeverwaltung in ihrer Stellungnahme vom Herbst 2020 schon ausgeführt hatte, werden die Ausschüsse des Gemeinderates nur dann neu gewählt, wenn sich durch einen Fraktionswechsel das rechnerische Kräfteverhältnis bei der Ausschussbesetzung ändert. Das war nach dem Wechsel von Richard Horn von der FWG zur CDU nicht der Fall.“ Man dürfe vermuten, so Schneider, dass auch die Kommunalaufsicht des Kreises sich im Vorfeld der Klage in gleicher Weise zum Ansinnen der FWG geäussert hatte.
In diese Stoßrichtung geht auch die Kritik von Klaus Huse: „Bürgermeister Achim Juchem hat aktuell den Ratsmitgliedern angekündigt, dass die Verwaltung das Thema für die nächste Runde von Hauptausschuss und Gemeinderat inhaltlich vorbereitet. Hierbei wird die CDU darauf drängen, dass auch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung mit auf den Tisch gelegt wird. Wir erinnern uns alle an den letzten Herbst, als der FWG-Fraktionsvorsitzende Lothas Barth sich während der Ratssitzung weigerte, dieses Papier offenzulegen, obwohl es ihm damals bereits vorlag. Das lassen wir ihm nicht weiter durchgehen!“ Allein der damalige Antrag der FWG auf Abwahl von Horn aus den Ausschüssen der Gemeinde Grafschaft sei schon rechtswidrig gewesen. Die CDU wird auch nicht einer irgendwie gearteten Erstattung der Verfahrenskosten durch die Gemeinde an die FWG-Fraktion zustimmen. Wer mißbräuchlich ein Recht vor Gericht sucht, das er nicht hat, solle das Bitteschön auch selbst bezahlen.
Die CDU-Vertreter erklären abschließend: „Mit Spannung warten wir auch auf die Details zur Aufsichtsbeschwerde eines Ratsmitgliedes gegen den Rat der Gemeinde Grafschaft. Wir würden uns nicht wundern, wenn es sich dabei um Udo Klein (SPD) handeln würde, der schon mehrfach darüber gejammert habe, dass der Rat ihn in geheimer Wahl nicht in den Aufsichtsrat der Gemeindewerke Grafschaft gewählt hat. Wir warten gespannt auf die Begründung, warum ein Ratsmitglied seine 27 anderen Kollegen und den Bürgermeister jetzt mit einer Aufsichtsbeschwerde überzieht, nur weil eine freie und geheime Abstimmung nicht in seinem Sinne ausgegangen ist. Eine solche Mentalität kennen wir in jüngster Vergangenheit eigentlich nur bei Präsidentenwahlen in den USA.“