18. Febru­ar 2021

Freie Wählergemeinschaft Grafschaft scheitert kläglich vor Gericht: CDU-Grafschaft übt scharfe Kritik am sturen Festhalten der FWG am Rechtsweg

Mit gro­ßer Genug­tu­ung hat die CDU-Graf­­schaft das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Koblenz zum Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­streit der FWG-Frak­­ti­on gegen den Rat der Gemein­de Graf­schaft auf­ge­nom­men. „Unse­re Rechtsauffas­sung als CDU und der Mehr­heit des Gemein­de­ra­tes Graf­schaft wur­de bestä­tigt. Bei Über­tritt eines Rats­mit­glieds in eine ande­re Frak­ti­on nimmt der Man­dats­trä­ger nicht nur sei­nen Sitz im Gemein­de­rat, son­dern auch sei­ne Sit­ze in den Aus­schüs­sen, in die er gewählt wur­de, mit,“ so der Graf­schaf­ter CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de Micha­el Schnei­der und der Vor­sit­zen­der der CDU-Gemein­­de­rats­frak­­ti­on, Klaus Huse. Das habe man in all den Jahr­zehn­ten, in denen es immer wie­der Frak­ti­ons­wech­sel in alle Rich­tun­gen gege­ben habe, gemein­sam akzep­tiert. „Es war Kon­sens unter Demo­kra­ten, sol­che Ent­schei­dun­gen gewähl­ter Rats­mit­glie­der all­seits zu akzeptieren.“

Der Blick ins Gesetz erleich­tert die Rechts­fin­dung“, so Micha­el Schnei­der wei­ter. „Wenn die Freie Wäh­ler­ge­mein­schaft die Gemein­de­ord­nung Rhein­­land-Pfalz zu Rate gezo­gen hät­te, wäre die­ses unsäg­li­che Kla­ge­ver­fah­ren nicht nötig gewe­sen. Wie es auch die Gemein­de­ver­wal­tung in ihrer Stel­lung­nah­me vom Herbst 2020 schon aus­ge­führt hat­te, wer­den die Aus­schüs­se des Gemein­de­ra­tes nur dann neu gewählt, wenn sich durch einen Frak­ti­ons­wech­sel das rech­ne­ri­sche Kräf­te­ver­hält­nis bei der Aus­schuss­be­set­zung ändert. Das war nach dem Wech­sel von Richard Horn von der FWG zur CDU nicht der Fall.“ Man dür­fe ver­mu­ten, so Schnei­der, dass auch die Kom­mu­nal­auf­sicht des Krei­ses sich im Vor­feld der Kla­ge in glei­cher Wei­se zum Ansin­nen der FWG geäus­sert hatte.

In die­se Stoß­rich­tung geht auch die Kri­tik von Klaus Huse: „Bür­ger­meis­ter Achim Juchem hat aktu­ell den Rats­mit­glie­dern ange­kün­digt, dass die Ver­wal­tung das The­ma für die nächs­te Run­de von Haupt­aus­schuss und Gemein­de­rat inhalt­lich vor­be­rei­tet. Hier­bei wird die CDU dar­auf drän­gen, dass auch die Stel­lung­nah­me der Kom­mu­nal­auf­sicht bei der Kreis­ver­wal­tung mit auf den Tisch gelegt wird. Wir erin­nern uns alle an den letz­ten Herbst, als der FWG-Frak­­ti­ons­­vor­­­si­t­­zen­­de Lothas Barth sich wäh­rend der Rats­sit­zung wei­ger­te, die­ses Papier offen­zu­le­gen, obwohl es ihm damals bereits vor­lag. Das las­sen wir ihm nicht wei­ter durch­ge­hen!“ Allein der dama­li­ge Antrag der FWG auf Abwahl von Horn aus den Aus­schüs­sen der Gemein­de Graf­schaft sei schon rechts­wid­rig gewe­sen. Die CDU wird auch nicht einer irgend­wie gear­te­ten Erstat­tung der Ver­fah­rens­kos­ten durch die Gemein­de an die FWG-Frak­­ti­on zustim­men. Wer miß­bräuch­lich ein Recht vor Gericht sucht, das er nicht hat, sol­le das Bit­te­schön auch selbst bezahlen.

Die CDU-Ver­­­tre­­ter erklä­ren abschlie­ßend: „Mit Span­nung war­ten wir auch auf die Details zur Auf­sichts­be­schwer­de eines Rats­mit­glie­des gegen den Rat der Gemein­de Graf­schaft. Wir wür­den uns nicht wun­dern, wenn es sich dabei um Udo Klein (SPD) han­deln wür­de, der schon mehr­fach dar­über gejam­mert habe, dass der Rat ihn in gehei­mer Wahl nicht in den Auf­sichts­rat der Gemein­de­wer­ke Graf­schaft gewählt hat. Wir war­ten gespannt auf die Begrün­dung, war­um ein Rats­mit­glied sei­ne 27 ande­ren Kol­le­gen und den Bür­ger­meis­ter jetzt mit einer Auf­sichts­be­schwer­de über­zieht, nur weil eine freie und gehei­me Abstim­mung nicht in sei­nem Sin­ne aus­ge­gan­gen ist. Eine sol­che Men­ta­li­tät ken­nen wir in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit eigent­lich nur bei Prä­si­den­ten­wah­len in den USA.“