„Freie Wählergemeinschaft Grafschaft verlässt den Weg des demokratischen Konsenses“: CDU kritisiert scharf die Kampagne gegen Ratsmitglied Richard Horn
Eine unsägliche Kampagne betreibt die Freie Wählergemeinschaft der Grafschaft seit Monaten gegen das Ratsmitglied Richard Horn seit seinem Übertritt in die CDU-Fraktion im Gemeinderat Grafschaft.Negativer Höhepunkt war zuletzt der FWG-Antrag im Gemeinderat auf Abwahl von Horn aus den Ausschüssen der Gemeinde Grafschaft, in denen er einen Sitz innehat. Obwohl die Gemeindeverwaltung mit Blick auf die Vorschriften der Gemeindeordnung klar dargelegt hatte, dass dieser Antrag unzulässig und ohne Rechtsgrundlage ist, wurde er zur Abstimmung gestellt. Erschreckend dabei, dass hier auch SPD und GRÜNE mitstimmten, das Rechtsstaatsprinzip giltoffenbar nicht mehr durchgängig.
Seitens der Christdemokraten wird das Vorgehen der FWG scharf kritisiert. Der CDU-Vorsitzende Michael Schneider und der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat Grafschaft, Klaus Huse, erklären hierzu: „Die Freie Wählergemeinschaft Grafschaft verlässt den Weg des demokratischen Konsenses. Sie akzeptiert nicht, was bei uns über viele Jahrzehnte immer fraktionsübergreifend akzeptiertwurde, dass es nämlich immer wieder einmal den Wechsel von Gemeinderatsmitgliedern in andere Fraktionen gibt. Wir haben noch nie erlebt, dass daraus von irgendeiner Fraktion rechtlich haltlose Abwahlanträge konstruiert wurden. Daher war die Ablehnung dieses Ansinnens die einzig richtige Konsequenz, die CDU und FDP im Gemeinderat gezogen haben. Richard Horn hat unsere uneingeschränkte Unterstützung und volle Solidarität bei der weiteren Wahrnehmung seiner Mandate in Rat und Ausschüssen.“
Seitens der CDU stößt auch das von der FWG gewählte Verfahren auf scharfe Kritik. „Durch einen Rechtsanwalt einen Antrag auf Aufnahme auf die Tagesordnung des Gemeinderates stellen zu lassen, ist eine Unverschämtheit gegenüber dem Gremium und seinen Mitgliedern. Auch das hat es noch nie gegeben! Dass sich der FWG-Fraktionsvorsitzende Lothar Barth auf Nachfrage des Bürgermeisters im Rat geweigert hat, die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Abwahlantrag bekanntzugeben, passt da voll ins Bild. Wir sind überzeugt, dass diese Abteilung des Kreises in gleichem Maße wie die Gemeindeverwaltung zur Rechtsauffassung gelangt ist, dass eine Abwahl unzulässig ist.“
Insofern sieht man bei der CDU auch dem von der FWG angekündigten Rechtsverfahren sehr gelassen entgegen. „Sie werden vor Gericht mit Pauken und Trompeten untergehen“, so die Christdemokraten. „Sollte die FWG erwarten oder hoffen, dass die Gemeinde die Kosten des Rechtsstreites für die FWG übernimmt, so wird sie sich auch dabei irren. Weder aus dem Gemeindehaushalt selbst noch aus den Mitteln, die die Kommune den Fraktionen jährlich für ihre Arbeit zur Verfügung stellt, wird dies nach unserer Auffassung gezahlt werden dürfen. Das Geld müssen sie schon anderswoher nehmen“. Verwunderung schließlich auch über die Aussage der SPD im Gemeinderat angesichts ihres Antrages auf Abwahl und Neubesetzung der gemeindlichen Vertreter in den Gremien der Gemeindewerke Grafschaft. Auch hier wurde der Rechtsweg angekündigt. Die CDU dazu: „Der Antrag der SPD war rechtlich zulässig und er wurde in einer korrekten Abstimmung im Gemeinderat abgelehnt. Was man daran auf dem Rechtsweg beklagen will, ist uns in der CDU schleierhaft.“