8. Okto­ber 2020

Freie Wählergemeinschaft Grafschaft verlässt den Weg des demokratischen Konsenses“: CDU kritisiert scharf die Kampagne gegen Ratsmitglied Richard Horn

Eine unsäg­li­che Kam­pa­gne betreibt die Freie Wäh­ler­ge­mein­schaft der Graf­schaft seit Mona­ten gegen das Rats­mit­glied Richard Horn seit sei­nem Über­tritt in die CDU-Frak­­ti­on im Gemein­de­rat Grafschaft.Negativer Höhe­punkt war zuletzt der FWG-Antrag im Gemein­de­rat auf Abwahl von Horn aus den Aus­schüs­sen der Gemein­de Graf­schaft, in denen er einen Sitz inne­hat. Obwohl die Gemein­de­ver­wal­tung mit Blick auf die Vor­schrif­ten der Gemein­de­ord­nung klar dar­ge­legt hat­te, dass die­ser Antrag unzu­läs­sig und ohne Rechts­grund­la­ge ist, wur­de er zur Abstim­mung gestellt. Erschre­ckend dabei, dass hier auch SPD und GRÜNE mit­stimm­ten, das Rechts­staats­prin­zip gilt­of­fen­bar nicht mehr durchgängig.

Sei­tens der Christ­de­mo­kra­ten wird das Vor­ge­hen der FWG scharf kri­ti­siert. Der CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de Micha­el Schnei­der und der Vor­sit­zen­de der CDU-Frak­­ti­on im Gemein­de­rat Graf­schaft, Klaus Huse, erklä­ren hier­zu: „Die Freie Wäh­ler­ge­mein­schaft Graf­schaft ver­lässt den Weg des demo­kra­ti­schen Kon­sen­ses. Sie akzep­tiert nicht, was bei uns über vie­le Jahr­zehn­te immer frak­ti­ons­über­grei­fend akzep­tiert­wur­de, dass es näm­lich immer wie­der ein­mal den Wech­sel von Gemein­de­rats­mit­glie­dern in ande­re Frak­tio­nen gibt. Wir haben noch nie erlebt, dass dar­aus von irgend­ei­ner Frak­ti­on recht­lich halt­lo­se Abwahl­an­trä­ge kon­stru­iert wur­den. Daher war die Ableh­nung die­ses Ansin­nens die ein­zig rich­ti­ge Kon­se­quenz, die CDU und FDP im Gemein­de­rat gezo­gen haben. Richard Horn hat unse­re unein­ge­schränk­te Unter­stüt­zung und vol­le Soli­da­ri­tät bei der wei­te­ren Wahr­neh­mung sei­ner Man­da­te in Rat und Ausschüssen.“

Sei­tens der CDU stößt auch das von der FWG gewähl­te Ver­fah­ren auf schar­fe Kri­tik. „Durch einen Rechts­an­walt einen Antrag auf Auf­nah­me auf die Tages­ord­nung des Gemein­de­ra­tes stel­len zu las­sen, ist eine Unver­schämt­heit gegen­über dem Gre­mi­um und sei­nen Mit­glie­dern. Auch das hat es noch nie gege­ben! Dass sich der FWG-Fraktionsvorsitzende Lothar Barth auf Nach­fra­ge des Bür­ger­meis­ters im Rat gewei­gert hat, die Stel­lung­nah­me der Kom­mu­nal­auf­sicht zum Abwahl­an­trag bekannt­zu­ge­ben, passt da voll ins Bild. Wir sind über­zeugt, dass die­se Abtei­lung des Krei­ses in glei­chem Maße wie die Gemein­de­ver­wal­tung zur Rechts­auf­fas­sung gelangt ist, dass eine Abwahl unzu­läs­sig ist.“

Inso­fern sieht man bei der CDU auch dem von der FWG ange­kün­dig­ten Rechts­ver­fah­ren sehr gelas­sen ent­ge­gen. „Sie wer­den vor Gericht mit Pau­ken und Trom­pe­ten unter­ge­hen“, so die Christ­de­mo­kra­ten. „Soll­te die FWG erwar­ten oder hof­fen, dass die Gemein­de die Kos­ten des Rechts­strei­tes für die FWG über­nimmt, so wird sie sich auch dabei irren. Weder aus dem Gemein­de­haus­halt selbst noch aus den Mit­teln, die die Kom­mu­ne den Frak­tio­nen jähr­lich für ihre Arbeit zur Ver­fü­gung stellt, wird dies nach unse­rer Auf­fas­sung gezahlt wer­den dür­fen. Das Geld müs­sen sie schon anders­wo­her neh­men“. Ver­wun­de­rung schließ­lich auch über die Aus­sa­ge der SPD im Gemein­de­rat ange­sichts ihres Antra­ges auf Abwahl und Neu­be­set­zung der gemeind­li­chen Ver­tre­ter in den Gre­mi­en der Gemein­de­wer­ke Graf­schaft. Auch hier wur­de der Rechts­weg ange­kün­digt. Die CDU dazu: „Der Antrag der SPD war recht­lich zuläs­sig und er wur­de in einer kor­rek­ten Abstim­mung im Gemein­de­rat abge­lehnt. Was man dar­an auf dem Rechts­weg bekla­gen will, ist uns in der CDU schleierhaft.“