28. Febru­ar 2019

CDU-Grafschaft spricht sich für landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus – „Populismus der Sozialdemokraten zahlt sich nicht aus“: SPD-Grafschaft scheitert mit ihrem Vorhaben zur Senkung der Anwohneranteile kläglich

Kläg­lich geschei­tert ist die SPD-Graf­­schaft mit ihrem Antrag, die Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge für die Anwoh­ner in der Gemein­de zu sen­ken oder am Ende ganz dar­auf zu ver­zich­ten. Die CDU in der Gemein­de Graf­schaft bewer­tet die­sen Vor­gang ein­deu­tig. „Der offen­sicht­lich gegen jedes Recht und jede Recht­spre­chung lau­ten­de SPD-Antrag wur­de durch die ein­deu­ti­ge Ver­wal­tungs­vor­la­ge ´kas­siert‘. Offen­sicht­lich woll­te die SPD im Vor­feld der Kommunal­wahl im Mai durch einen popu­lis­ti­schen Antrag auf Stim­men­fang gehen. Alle erfah­re­nen Kom­mu­nal­po­li­ti­ker im Gemein­de­rat Graf­schaft hat­ten schon im ver­gan­ge­nen Herbst den Kopf ange­sichts des Antra­ges geschüt­telt, denn die Rechts­la­ge war und ist klar und ein­deu­tig, den die Kom­mu­nen sind zur Erhe­bung von Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen ver­pflich­tet.“ Die CDU-Graf­­schaft ver­folgt gemein­sam mit ihrer Lan­des­par­tei und Land­tags­frak­ti­on ein ganz ande­res Ziel: die Ände­rung des Kom­mu­na­len Abga­ben­ge­set­zes und die gänz­li­che Abschaf­fung der Straßenausbaubeiträge.

Ver­nich­tend auch die Stel­lung­nah­me des Gemein­­de- und Städ­te­bun­des Rhein­­land-Pfalz zum Vor­stoß der Graf­schaf­ter Genos­sen: „Im Ergeb­nis ist davon auf­zu­ge­hen, dass die hier vor­ge­schla­ge­ne Ver­fah­rens­wei­se nicht mit gel­ten­dem Recht ver­ein­bar ist und im Fal­le ihrer Umset­zung erheb­li­che Sank­tio­nen mit sich brin­gen kann. Um also Bean­stan­dun­gen durch Kom­mu­nal­auf­sicht und Rech­nungs­prü­fung zu ver­mei­den, die Erlan­gung und das Behal­ten­dür­fen von staat­li­chen Zuschüs­sen nicht zu gefähr­den und straf­recht­li­che und amts­haf­tungs­recht­li­che Fol­gen aus­zu­schlie­ßen, kön­nen wir Ihnen daher nur drin­gend nahe­le­gen, die hier (durch die SPD) ange­dach­te Ver­fah­rens­wei­se tun­lichst zu unterlassen.“

Ent­spre­chend ihrer Posi­tio­nie­rung haben die Christ­de­mo­kra­ten im Haupt­aus­schuss und Gemein­de­rat einen Antrag gestellt, der auch eine brei­te Mehr­heit erhielt: „Der Gemein­de­rat Graf­schaft for­dert die Lan­des­re­gie­rung und die Frak­tio­nen im rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Land­tag auf, im Zug einer Ände­rung des Kom­mu­na­len Abga­be­ge­set­zes die Straßenausbau­beiträge abzu­schaf­fen. Die Ein­nah­me­aus­fäl­le der Kom­mu­nen sind dabei durch ein­heit­li­che und zweck­ge­bun­de­ne Zuwei­sun­gen des Lan­des an die Kom­mu­nen voll­stän­dig zu kom­pen­sie­ren. An der Pla­­nungs- und Ent­schei­dungs­ho­heit über den Aus­bau der Stra­ßen im Rah­men der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung soll sich für die Gemein­den nichts ändern.“ Der Vor­schlag der CDU zur lan­des­ge­setz­li­chen Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge stößt bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, den Steu­er­zah­lern in Rhein­­land-Pfalz, lan­des­weit auf Zustim­mung. Selbst SPD-Orts­­ver­­ei­­ne im Land Rhein­­land-Pfalz begrü­ßen die­sen Vor­stoß und schlie­ßen sich der CDU-For­­de­rung an.

Zum Hin­ter­grund: die erneu­te Her­stel­lung (Aus­bau) von Gemein­­de-Stra­­ßen wird durch das Kom­mu­na­le Abga­ben Gesetz (KAG) des Lan­des Rhein­­land-Pfalz gere­gelt. Die spe­zi­el­len Kos­ten­an­tei­le, die je nach Stär­ke der Belas­tung der Stra­ße von Durch­gangs­ver­kehr Gemein­de und Anwoh­ner tra­gen, haben sich über Jahr­zehn­te durch die Recht­spre­chung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Rhein­­land-Pfalz ent­wi­ckelt und sind für die Kom­mu­nen bin­dend. Im Gegen­zug ist die erst­ma­li­ge Her­stel­lung (Erschlie­ßung) von Gemein­­de-Stra­­ßen von Bund im Bau­ge­setz­buch gere­gelt; hier sind die Gemein­de­an­tei­le von 10 Pro­zent und die Anwoh­ner­an­tei­le von 90 Pro­zent festgeschrieben.