CDU-Grafschaft begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz — Keine Baugenehmigung: Güllebecken in der Oberen Grafschaft nicht ausreichend erschlossen und wasserrechtlich bedenklich
Die CDU in der Gemeinde Grafschaft reagiert überaus erleichtert auf das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Dieses hat jetzt entschieden, dass der Bau eines offenen Güllebeckens mit einem Fassungsvermögen von 5.000 Kubikmetern wie vom Landwirt beabsichtigt nicht zulässig ist. Eine Baugenehmigung muss daher nicht erteilt werden. Nach einem langandauernden Rechtsverfahren, bei dem die Kreisverwaltung Ahrweiler als Bauordnungsbehörde vom Landwirt auf Erteilung einer Baugenehmigung verklagt wurde, ist damit ein vorläufiger Schlussstrich gezogen worden. Eine Revision gegen dieses OVG-Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ist nicht möglich.
Begründet wurde dies vom OVG vor allem damit, dass der Landwirt nicht nachweisen konnte, dass er die wegemäßige Erschließung des vorgesehenen Grundstücks im Außenbereich gewährleisten kann. Die vorgesehene Anlieferung der Gülle mittels Lastzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen kann der vorhandene Wirtschaftsweg nicht bewältigen; die Angebote des Landwirts zur Ertüchtigung des Weges sind ebenfalls nicht ausreichend. Auch ausreichende Abstände zu einem in der Nähe des vorgesehenen Grundstücks verlaufenden Wassergrabens konnten nicht nachgewiesen werden, so dass Betrieb der Anlage aus diesem Grund eine gewisse Wassergefährdung mit sich gebracht hätte.
Der Grafschafter CDU-Vorsitzende Michael Schneider erklärt hierzu: „Es ist gut, dass diesem völlig überdimensionierten Vorhaben seitens des Oberverwaltungsgerichts nunmehr ein Riegel vorgeschoben wurde. Wir alle wünschen uns einen fairen Ausgleich der Interessen der Landwirtschaft mit denen der Wohnbevölkerung. Dieses Güllebecken hätte diese erforderliche Balance jedoch sehr ernsthaft gefährdet. In Gelsdorf, Eckendorf und Vettelhoven bestehen bei breiten Teilen der Wohnbevölkerung große Besorgnisse über die möglichen Geruchsbelästigungen und die Gefährdungen für Grundwasser und Böden. Es ist gut, dass wir in der Gemeinde Grafschaft gemeinsam mit dem Kreis so hohe Anforderungen an die Erschließung und den Gewässerschutz gestellt haben, die letztlich vom OVG auch bestätigt wurden.“