24. August 2018

CDU-Grafschaft begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz — Keine Baugenehmigung: Güllebecken in der Oberen Grafschaft nicht ausreichend erschlossen und wasserrechtlich bedenklich

Die CDU in der Gemein­de Graf­schaft reagiert über­aus erleich­tert auf das aktu­el­le Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Rhein­­land-Pfalz. Die­ses hat jetzt ent­schie­den, dass der Bau eines offe­nen Gül­le­be­ckens mit einem Fassungs­vermögen von 5.000 Kubik­me­tern wie vom Land­wirt beab­sich­tigt nicht zuläs­sig ist. Eine Baugeneh­migung muss daher nicht erteilt wer­den. Nach einem lang­an­dau­ern­den Rechts­ver­fah­ren, bei dem die Kreis­ver­wal­tung Ahr­wei­ler als Bau­ord­nungs­be­hör­de vom Land­wirt auf Ertei­lung einer Bau­ge­neh­mi­gung ver­klagt wur­de, ist damit ein vor­läu­fi­ger Schluss­strich gezo­gen wor­den. Eine Revi­si­on gegen die­ses OVG-Urteil beim Bundesverwaltungs­gericht ist nicht möglich.

Begrün­det wur­de dies vom OVG vor allem damit, dass der Land­wirt nicht nach­wei­sen konn­te, dass er die wege­mä­ßi­ge Erschlie­ßung des vor­ge­se­he­nen Grund­stücks im Außen­be­reich gewähr­leis­ten kann. Die vor­ge­se­he­ne Anlie­fe­rung der Gül­le mit­tels Last­zü­gen mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 40 Ton­nen kann der vor­han­de­ne Wirt­schafts­weg nicht bewäl­ti­gen; die Ange­bo­te des Land­wirts zur Ertüch­ti­gung des Weges sind eben­falls nicht aus­rei­chend. Auch aus­rei­chen­de Abstän­de zu einem in der Nähe des vor­ge­se­he­nen Grund­stücks ver­lau­fen­den Was­ser­gra­bens konn­ten nicht nach­ge­wie­sen wer­den, so dass Betrieb der Anla­ge aus die­sem Grund eine gewis­se Was­ser­ge­fähr­dung mit sich gebracht hätte.

Der Graf­schaf­ter CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de Micha­el Schnei­der erklärt hier­zu: „Es ist gut, dass die­sem völ­lig über­di­men­sio­nier­ten Vor­ha­ben sei­tens des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts nun­mehr ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wur­de. Wir alle wün­schen uns einen fai­ren Aus­gleich der Inter­es­sen der Land­wirt­schaft mit denen der Wohn­be­völ­ke­rung. Die­ses Gül­le­be­cken hät­te die­se erfor­der­li­che Balan­ce jedoch sehr ernst­haft gefähr­det. In Gels­dorf, Ecken­dorf und Vet­tel­ho­ven bestehen bei brei­ten Tei­len der Wohn­be­völ­ke­rung gro­ße Besorg­nis­se über die mög­li­chen Geruchs­be­läs­ti­gun­gen und die Gefähr­dun­gen für Grund­was­ser und Böden. Es ist gut, dass wir in der Gemein­de Graf­schaft gemein­sam mit dem Kreis so hohe Anfor­de­run­gen an die Erschlie­ßung und den Gewäs­ser­schutz gestellt haben, die letzt­lich vom OVG auch bestä­tigt wurden.“