13. Sep­tem­ber 2016

Keine Erweiterung des Innovationsparks Rheinland geplant: CDU-Grafschaft sieht keinen Widerspruch zwischen Hochwasserschutz und Gewerbeansiedlung

Im Rah­men der Abstim­mung über die Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes Gels­dorf hat sich die SPD-Graf­­schaft dage­gen aus­ge­spro­chen. In einer SPD-Pres­­se­­mi­t­­tei­­lung hier­zu sind jedoch Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, die rich­tig gestellt wer­den sol­len und müs­sen. „Die CDU spricht sich klar für eine Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes Gels­dorf für hei­mi­sche Betrie­be aus und hält die­se Ent­schei­dung für die Bes­te im Sin­ne aller Graf­schaf­ter Bür­ge­rin­nen und Bür­ger“, so Klaus Huse, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der CDU-Graf­­schaft. „Aktu­ell ist die Nach­fra­ge nach wei­te­ren Gewer­be­flä­chen in der Graf­schaft äußerst groß. Da der Gewer­be­park Gels­dorf kom­plett ver­mark­tet ist, kön­nen der­zeit ansäs­si­ge Unter­neh­men an ihrem Stand­ort nicht mehr expan­die­ren. Um die gro­ße Nach­fra­ge den­noch bedie­nen zu kön­nen, ist eine Ver­grö­ße­rung des Gewer­be­ge­bie­tes Gels­dorf um etwa 15 Hekt­ar wich­tig und sinnvoll.“

Micha­el Schnei­der, Vor­sit­zen­der der CDU-Graf­­schaft ergänzt: „Es wäre fatal und kurz­sich­tig, die­se Mög­lich­keit unge­nutzt zu las­sen, zumal die Gemein­de die Flä­che schon in ihrem Besitz hat. Die Ansied­lung von Unter­neh­men in der Graf­schaft schafft nicht nur neue Arbeits­plät­ze, son­dern trägt auch zu einem zukunfts­fä­hi­gen und soli­den Finanz­haus­halt der Gemein­de Graf­schaft bei, von dem die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger spür­bar pro­fi­tie­ren.“ Das geschieht kei­nes­wegs, wie von der SPD fälsch­li­cher­wei­se impli­ziert, auf Kos­ten des Hoch­­­was­­ser­­schutz-kon­­­zep­­tes, das auch der CDU ein sehr wich­ti­ges Anlie­gen ist. Die Ansied­lung von hei­mi­schen Unter­neh­men und die damit ver­bun­de­ne Ver­sie­ge­lung von Flä­chen füh­ren nicht zu schlim­me­ren Über­flu­tun­gen bei Stark­re­gen­er­eig­nis­sen. Das Gegen­teil ist der Fall: bei der Ver­sie­ge­lung von Sied­lungs­flä­chen, dazu gehö­ren auch die Gewer­be­ge­bie­te, besteht die Pflicht zur Errich­tung von Regen­rück­hal­te­be­cken. Die­se exis­tie­ren bereits und haben ihren Dienst beim ver­gan­ge­nen Stark­re­gen­er­eig­nis erfüllt. „Bei neu­en Bau­vor­ha­ben, sei­en es Wohn- oder Gewer­be­ge­bie­te, wer­den wir als CDU dar­auf ach­ten, dass die Regen­rück­hal­tung den immer stär­ke­ren Nieder¬schlagsmengen ange­passt wird“, so Schneider.

Die Behaup­tung, in der Bau­aus­schuss­sit­zung sei argu­men­tiert wor­den, dass ein Hoch­was­ser­schutz­kon­zept nur mit der Ansie­de­lung von Unter­neh­men umge­setzt wer­den kön­ne, ist falsch. Das Hoch­was­ser­schutz­kon­zept ist der CDU äußerst wich­tig und hat obers­te Prio­ri­tät, unab­hän­gig von den not­wen­di­gen Kos­ten und der Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes. Rich­tig ist jedoch, dass auf­grund von einer kon­se­quen­ten Ansie­de­lung von soli­den Unter­neh­men die Gemein­de Graf­schaft auch lang­fris­tig Pro­jek­te finan­zie­ren kann, dazu zählt durch­aus auch das Hoch­was­ser­schutz­kon­zept, ohne die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger damit zu belasten.

Die Graf­schaf­ter Christ­de­mo­kra­ten beto­nen in die­sem Zusam­men­hang aus­drück­lich, dass eine Erwei­te­rung des Inno­va­ti­ons­parks Rhein­land in west­li­cher Rich­tung nach ein­stim­mi­ger Beschluss­la­ge des Gemein­de­ra­tes aus dem Jahr 2015 nicht ansteht. Im Bau­aus­schuss wur­de jetzt ledig­lich dem Vor­schlag der Pla­nungs­ge­mein­schaft Mit­­tel­rhein-Wes­­ter­­wald zuge­stimmt, dass dort in einem Kor­ri­dor von 300 Metern kei­ne Zie­le der Lan­des­pla­nung ver­an­kert wer­den. „Die­ser pla­ne­ri­sche Grund­satz gilt im Übri­gen im gesam­ten nörd­li­chen Rhein­­land-Pfalz für alle Kom­mu­nen im Bereich von Sied­lungs­flä­chen und ist kei­ne Ein­zel­maß­nah­me zuguns­ten der Gemein­de Graf­schaft“, so Huse und Schnei­der abschließend.