10. Febru­ar 2016

CDU-Grafschaft ruft zur Bürgerbeteiligung auf — Verkehrsgutachten: Eingabefrist läuft ab

Die Ver­kehrs­un­ter­su­chung „Erwei­te­rung des Inno­va­ti­ons­par­kes Rhein­land“ befin­det sich seit Novem­ber 2015 im öffent­li­chen Betei­li­gungs­ver­fah­ren. Noch bis Ende Febru­ar besteht die Mög­lich­keit, Anre­gun­gen und Stel­lung­nah­men bei der Gemein­de­ver­wal­tung Graf­schaft ein­zu­rei­chen. Dar­auf möch­te die CDU Graf­schaft noch­mals auf­merk­sam machen und bit­tet alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Gemein­de Graf­schaft, sich aktiv in die­ses Betei­li­gungs­ver­fah­ren ein­zu­brin­gen. Stel­lung­nah­men kön­nen pos­ta­lisch an die Gemein­de­ver­wal­tung oder per E‑Mail (verkehrsgutachten@gemeinde-grafschaft.de) über­sandt werden.

Das Ver­kehrs­gut­ach­ten ist auf der Inter­net­sei­te der Gemein­de Graf­schaft ver­öf­fent­licht und kann im Rat­haus ein­ge­se­hen wer­den. Das Gut­ach­ten zeigt auf Basis einer aktu­el­len Ver­kehrs­er­he­bung die der­zei­ti­gen Ver­kehrs­strö­me auf und ver­gleicht die­se mit den zu erwar­ten­den Ver­kehrs­strö­men für das Jahr 2030. Die­ser soge­nann­te Bezugs­fall stellt die „Null­va­ri­an­te“ ohne zusätz­li­che Stra­ßen­bau­maß­nah­men dar und berück­sich­tigt die ver­kehr­li­che Ent­wick­lung im Rah­men eines Pro­gno­se­mo­dells unter Berück­sich­ti­gung der HARI­­BO-Ansie­d­­lung und eines mög­li­chen Fac­to­ry Out­let Cen­ters (FOC). Die „Null­va­ri­an­te“ ist Aus­gangs­punkt für den Wir­kungs­ver­gleich mit ins­ge­samt 15 Plan­fäl­len, die auf dem bestehen­den Stra­ßen­netz bzw. auf neu­en Anbin­dungs­stra­ßen zu unter­schied­li­chen Be- und Ent­las­tun­gen füh­ren. Der von der Gemein­de beauf­trag­te Gut­ach­ter hat dabei alle Pla­nal­ter­na­ti­ven nach Belas­tung für die Orts­la­gen, Fahr­leis­tungs­bi­lanz und Fahr­zei­ten­bi­lanz bewer­tet und in eine Rang­fol­ge eingestuft.

Ob, wie und wann Stra­ßen­bau­maß­nah­men ange­gan­gen wer­den, dar­über befin­den die gemeind­li­chen Gre­mi­en im Rah­men einer poli­ti­schen Abwä­gungs­ent­schei­dung – und zwar erst nach Been­di­gung des Bür­ger­be­tei­li­gungs­ver­fah­rens“, berich­tet Flo­ri­an Schnei­der, stell­ver­tre­ten­der CDU-Frak­­ti­ons­­vor­­­si­t­­zen­­der im Gemein­de­rat und weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass der Gemein­de­rat in die­ser Ange­le­gen­heit kei­ne Vor­fest­le­gun­gen oder „gehei­men“ Pla­nungs­ab­sich­ten ver­folgt. Das Ver­kehrs­gut­ach­ten sei inso­fern einer der viel­fäl­ti­gen Aspek­te, die es in dem völ­lig ergeb­nis­of­fe­nen Ver­fah­ren zu berück­sich­ti­gen gilt. Roland Schaaf, stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der der CDU-Graf­­schaft ergänzt: „Wich­tig sind die Anre­gun­gen und Stel­lung­nah­men aller Graf­schaf­ter Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die wir ernst neh­men und im Ent­schei­dungs­ver­fah­ren ange­mes­sen berück­sich­ti­gen und abwä­gen.“ Ange­sichts der der noch lau­fen­den Bür­ger­be­tei­li­gung wun­dert sich die CDU, dass die FWG Graf­schaft sich offen­sicht­lich inhalt­lich schon fest­ge­legt hat, ohne die Bür­ger­ein­ga­ben abzuwarten.