16. Sep­tem­ber 2013

CDU verlangt „Ausgleich der Interessen“ — „Güllebecken“ in der Oberen Grafschaft – Verständnis für Besorgnisse der Anwohner

Hohe Wel­len schlägt zur­zeit ein land­wirt­schaft­li­ches Vor­ha­ben in der Gemein­de Graf­schaft, in der Feld­flur im „Drei­eck“ zwi­schen Gels­dorf, Ecken­dorf und Vet­tel­ho­ven ein offe­nes Gül­le­be­cken zu bau­en. Wäh­rend der Land­wirt die Not­wen­dig­keit des Vor­ha­bens für sei­nen Betrieb betont, regen sich bei vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der obe­ren Graf­schaft Besorg­nis­se ins­be­son­de­re über eine mög­li­che Geruchs­be­läs­ti­gung. Der CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de der Graf­schaft, Micha­el Schnei­der, äußert gro­ßes Ver­ständ­nis für die­se Sor­gen und teilt die Auf­fas­sung, dass ein Vor­ha­ben der beschrie­be­nen Grö­ßen­ord­nung von 35 mal 40 Qua­drat­me­tern Flä­che und sechs Metern Tie­fe die Wohn­qua­li­tät durch­aus beein­träch­ti­gen kann. In glei­chem Maße ist für den Graf­schaf­ter Christ­de­mo­kra­ten klar, dass jeder Stel­ler eines Bau­an­tra­ges – so wie hier der Land­wirt – ein Recht auf einen ord­nungs­ge­mä­ßes und rechts­staat­lich ein­wand­frei­es Ver­fah­ren hat. So gehö­re nun ein­mal ein Außen­be­reichs­vor­ha­ben zuguns­ten eines land­wirt­schaft­li­chen Betrie­bes zu den „Pri­vi­le­gie­rungs­tat­be­stän­den“ des Bau­ge­setz­bu­ches, so dass dem Grun­de nach eine Bau­ge­neh­mi­gung zu ertei­len ist. In die­sem Fall steht dies aber unter der beson­de­ren Auf­la­ge, dass ein Geruchs­gut­ach­ten die Nicht-Beein­­träch­­ti­­gung der Wohn­la­gen nach­wei­sen muss, eben­so sind Fra­gen des Boden­schut­zes und des öko­lo­gi­schen Aus­gleichs des Ein­griffs abzu­ar­bei­ten. Die Kreis­ver­wal­tung als zustän­di­ge Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­de sei für die­se Prü­fun­gen zustän­dig. Aus Sicht der CDU müs­se auch klar sein, dass das Becken nicht „gewerb­lich“ in dem Sin­ne betrie­ben wer­den darf, dass ande­re Land­wir­te sich dort Gül­le abho­len und auf ihre Flä­chen brin­gen kön­nen. Der Graf­schaf­ter CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de Micha­el Schnei­der betont hier­bei, dass nur ein Aus­gleich der Inter­es­sen der Land­wirt­schaft und der Wohn­be­völ­ke­rung zu einer ver­nünf­ti­gen Lösung füh­ren kann. Als ers­ten posi­ti­ven Schritt in die­se Rich­tung wer­te­te es Schnei­der, dass der Gels­dor­fer Land­wirt jetzt im Rah­men einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung des Orts­bei­ra­tes klar gemacht habe, dass er die Gül­le nicht wie frü­her üblich auf sei­ne Fel­der „offen auf­sprü­hen“ wer­de. Viel­mehr habe er moder­ne Tech­nik ange­schafft, mit­tels der die Jau­che mit einem Schlauch­sys­tem geruchs­arm direkt in den Boden „inji­ziert“ wer­de. Auch die Ankün­di­gung, in den Fel­dern am Orts­rand Gels­dorfs mit unmit­tel­ba­rer Nach­bar­schaft zur Wohn­be­bau­ung gar kei­ne Gül­le zu fah­ren, sei posi­tiv zu wer­ten. „Man darf sich wün­schen, dass auch die schie­re Grö­ße des Vor­ha­bens noch­mals über­dacht wird,“ so Micha­el Schnei­der, „ein klei­ne­res Becken könn­te hel­fen, mög­li­che Geruchs­be­ein­träch­ti­gun­gen zu reduzieren“.