31. März 2008

Vierte Kindergartengruppe in Leimersdorf bleibt geöffnet — CDU-Vorsitzender der Grafschaft erhält Nachricht vom Landrat

Die vier­te Grup­pe im gemeind­li­chen Kin­der­gar­ten Graf­­schaft-Lei­­mer­s­­dorf bleibt auch im kom­men­den Kin­der­gar­ten­jahr geöff­net. Dies erfuhr jetzt der Graf­schaf­ter CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de und Spre­cher der CDU-Kreis­­tags­­frak­­ti­on im Jugend­hil­fe­aus­schuss, Micha­el Schnei­der, von Land­rat Dr. Jür­gen Pföh­ler. Schnei­der hat­te sich zuvor beim Kreis dafür ein­ge­setzt, eine denk­ba­re Schlie­ßung nicht vor­zu­neh­men. Zum Hin­ter­grund: wie über­all im Kreis Ahr­wei­ler sin­ken die Kin­der­zah­len in den Kin­der­ta­ge­stät­ten teil­wei­se dra­ma­tisch. Für Lei­mers­dorf bedeu­tet dies, dass nach der Pro­gno­se des Krei­ses zum 01.08.2008 – also zum Beginn des neu­en Kin­der­gar­ten­jah­res – 57 Kin­der die Ein­rich­tung besu­chen, im August 2008 waren es noch 74. Da pro Grup­pe 15 bis 25 Kin­der zuläs­sig sind, könn­ten die­se in drei Grup­pen unter­ge­bracht wer­den. Der Kin­der­zah­len wer­den jedoch bis zum 01.07.2009 – also bis zum Ende des Kin­der­gar­ten­jah­res –wie­der auf 66 stei­gen, so dass vier Grup­pen mit jeweils min­des­tens 15 Kin­dern erhal­ten wer­den kön­nen. „Es macht Sinn, den Spiel­raum für einen Erhalt von vier Grup­pen in die­sem Fall zu nut­zen, “ betont Micha­el Schnei­der, ich freue mich, dass auch das zustän­di­ge Kreis­ju­gend­amt den Sach­ver­halt genau so beur­teilt.“ Dies kommt den Kin­dern zugu­te und auch dem Erhalt von Arbeits­plät­zen für Erzie­he­rin­nen. Zum 01.08.2009 kön­ne die vier­te Lei­mers­dor­fer Grup­pe ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Lan­des jedoch nicht mehr erhal­ten wer­den, da die Kin­der­zah­len dann von anfangs 49 nur auf 55 bis Mit­te 2010 auf­wach­sen wer­den. Der Graf­schaf­ter Christ­de­mo­krat erhofft sich jedoch von den bevor­ste­hen­den Ände­run­gen im Bereich der Kin­der­ta­ges­stät­ten neue Per­spek­ti­ven für den Erhalt von Kin­der­gar­ten­grup­pen gera­de im länd­li­chen Raum. „Dazu gehö­ren neben den zusätz­lich flie­ßen­den Bun­des­mit­teln für die For­men der Krip­pen­be­treu­ung vor allem der Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz für 2jährige ab dem Jahr 2010 sowie die ver­schie­de­nen For­men der Alters­mi­schung nach dem Kin­der­ta­ges­stät­ten­ge­setz Rhein­­land-Pfalz, die auch klei­ne­re Grup­pen­grö­ßen zulas­sen“. Micha­el Schnei­der bekräf­tigt abschlie­ßend, dass der ent­spre­chen­de CDU-Antrag für den Gemein­de­rat zu Betreu­ungs­an­ge­bo­ten in den Kinder¬tagesstätten in der Gemein­de, der dem­nächst zur Bera­tung ansteht, genau die­se Stra­te­gie verfolge.