Entwurf zum Landesentwicklungsprogramm gefährdet kommunale Selbstverwaltung — CDU-Fraktion im Gemeinderat Grafschaft bringt Resolutionsentwurf ein
Der Gemeinderat Grafschaft soll sich klar und deutlich gegen den Entwurf der Landesregierung zum Landesentwicklungs¬programm IV (LEP IV) aussprechen. Dies fordert ein Resolutionsentwurf, den die CDU-Gemeinderatsfraktion am Donnerstag in die Ratssitzung einbringen wird. Mit dem LEP IV sollen auf dem Verordnungsweg Vorgaben durchgesetzt werden, so die Haltung der CDU, die den Kommunen bei ihren Planungen enge Fesseln anlegen. Die dirigistischen Eingriffe des LEP IV in die kommunale Planungs- und Entwicklungshoheit durch ausufernde Ziel- und Grundsatzfestlegungen werden abgelehnt. Das LEP IV sei deshalb grundlegend zu überarbeiten. Der Grafschafter CDU-Vorsitzende Michael Schneider betont die Wichtigkeit einer klaren und eindeutigen Stellungnahme der Kommunen in Rheinland-Pfalz zum vorliegenden Landesentwurf, so wie es auch von den kommunalen Spitzenverbänden dringend empfohlen wird. Das LEP IV verstoße gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Den ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz drohe bei einer Umsetzung des LEP-IV-Entwurfes die Abkopplung vom allgemeinen Entwicklungsfortschritt, denn Entwicklungsmöglich-keiten, vor im Bereich von Gewerbe- oder Wohnbauflächen, unterliegen großen Restriktionen. Die Gemeinde Grafschaft sieht sich selbst in der Lage, so die Auffassung der Christdemokraten, auf freiwilliger Basis die zweifellos notwendige und zu verstärkende Kooperation mit Nachbarkommunen zu betreiben, ohne dass dies im LEP IV vorgeschrieben werden muss. Das LEP IV sollte zu dieser Frage Rah-menbedingungen formulieren, Anreize schaffen und darlegen, wie rechtliche Hürden für innovative Kooperationsformen abgebaut werden können. Im Bereich der Baulandentwicklung drohen der Grafschaft ernsthafte Entwicklungsbeschränkungen: der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung wird als Grundsatz begrüßt, jedoch muss es jeder Gemeinde weiterhin möglich bleiben, im Rahmen ihres eigenen Bedarfes auch neue Bauflächen auszuweisen, um die Existenz zu sichern und Bauwilligen Möglichkeiten zu schaffen. Sollten die bestehenden Baulücken in den Ortslagen der Gemeinde Grafschaft angerechnet werden, obwohl diese weit überwiegend vorgehalten werden und nicht an den Markt gelangen, so wäre die zukünftige Baulandentwicklung faktisch unmöglich. Die Art der Einbringung des Entwurfes zum LEP IV verursacht ernste Bedenken, wie die Landesregierung mit den Städten, Kreisen und Gemeinden und damit auch der ehrenamtlichen Kommunalpolitik bei der geplanten Funktional- und Gebietsreform verfahren will. Die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden, Städte und Landkreise mit Blick auf diese Gebietsreform müssen jetzt schon im LEP IV respektiert werden, so der Resolutionsentwurf abschließend. Die Grafschafter CDU hofft auf eine möglichst breite Zustimmung im Gemeinderat, zusätzlich zur Verabschiedung der Verwaltungsvorlage, die in einer fachlichen Stellungnahme zu einzelnen, die Gemeinde Grafschaft betreffenden Festlegungen des LEP IV, Aussagen trifft.